Grundstückgewinnsteuer einfach erklärt – mit Fokus auf die Ostschweiz

Wer in der Schweiz eine Immobilie verkauft, erzielt häufig einen Gewinn – etwa wenn der Verkaufspreis höher liegt als der ursprüngliche Kaufpreis inklusive Investitionen. Auf diesen Gewinn fällt die sogenannte Grundstückgewinnsteuer an. Doch wie funktioniert diese genau, und worin unterscheiden sich die Kantone?

Im Folgenden geben wir einen einfachen Überblick mit Schwerpunkt auf den Kantonen Thurgau (TG)St. Gallen (SG)Appenzell Ausserrhoden (AR) und Appenzell Innerrhoden (AI).

Was ist die Grundstückgewinnsteuer?

Die Grundstückgewinnsteuer wird auf den Gewinn aus dem Verkauf eines Grundstücks oder einer Liegenschaft erhoben. Sie betrifft also nicht das Einkommen, sondern den Mehrwert, der durch den Verkauf entsteht.

Berechnungsgrundlage ist:
– Verkaufspreis
 Kaufpreis (inkl. Nebenkosten)
 wertvermehrende Investitionen
 Verkaufsnebenkosten (z. B. Makler, Notar/Grundbuchamt, Gebühren, Vorfälligkeitsentschädigung Bank, etc.)

 

Das Ergebnis ist der steuerbare Grundstückgewinn.

Je nach Kanton variiert der Steuersatz – insbesondere in Abhängigkeit von der Besitzdauer: Wer eine Immobilie über viele Jahre hält, profitiert von deutlichen Steuerermässigungen.

Grundstückgewinnsteuer im Vergleich (Ostschweiz)

Kanton Steuersatz (ca.) Einfluss der Besitzdauer Besonderheiten Offizielle Informationen
Thurgau (TG) Grundtarif 40 %, Zuschlag bis 54 % bei kurzer Besitzdauer Ab dem 6. Jahr Reduktion um 4 % pro Jahr Verlustverrechnung möglich; viele Kosten abzugsfähig (z. B. Sanierungen, Vermittlungskosten) Grundstückgewinnsteuer / https://grundsteuern.tg.ch/#/
St. Gallen (SG) Progressiv: ca. 10–40 % Reduktion ab 15 Jahren um 1.5% pro Jahr bis maximal 40.5% bei Gewinnanteilen unter CHF 500’000. Bei höheren Gewinnen ist eine maximale Ermässigung von 30% möglich. Bei kurzer Besitzdauer bis fünf Jahre, fällt ein Zuschlag an. Gewinne unter CHF 2’200 steuerfrei; Steueraufschub bei Ersatzbeschaffung möglich Grundstückgewinnsteuer | sg.ch
Appenzell Ausserrhoden (AR) Pauschal ca. 30 % Reduktion 2.5% pro Jahr ab 10 Jahren Besitzdauer, maximal um 50%, ab 16 Jahren Eigentumsdauer 15% Gewinne unter CHF 3’000 steuerfrei Grundstückgewinnsteuer – Appenzell Ausserrhoden
Appenzell Innerrhoden (AI) Progressiv bis 40 % Ab dem 5. Jahr Reduktion um 5%, jedes weitere Jahr um 3%, ab 20 Jahren und mehr 50% Gewinne < CHF 4’000 steuerfrei; Zuschläge bei Besitz unter 3 Jahren für jeden fehlenden Monat um 1% Grundstückgewinnsteuer — Appenzell Innerrhoden

Ein praktisches Beispiel

Sie haben 2008 eine Eigentumswohnung für CHF 600’000 gekauft und nun für CHF 900’000 verkauft.
Sie haben über die Jahre CHF 50’000 in wertvermehrende Renovationen investiert und CHF 20’000 Verkaufskosten (Makler, Notar/Grundbuchamt etc.).

Berechnung:
CHF 900’000 (Verkauf)
– CHF 600’000 (Kaufpreis)
– CHF 50’000 (Investitionen)
– CHF 20’000 (Kosten)
CHF 230’000 Grundstückgewinn

Bei einer Haltedauer von über 15 Jahren reduziert sich die Steuer je nach Kanton deutlich – teilweise um über 50 %.

Fazit

Die Grundstückgewinnsteuer ist in der Schweiz kantonal sehr unterschiedlich geregelt, aber grundsätzlich fair aufgebaut:
Wer seine Immobilie lange besitzt, wird steuerlich belohnt.

Gerade bei grösseren Projekten oder Verkäufen über Kantonsgrenzen hinweg lohnt sich eine genaue Prüfung – gerne unterstützen wir Sie bei der Berechnung, Optimierung und Vorbereitung der Verkaufsunterlagen.

Für Fragen rund um die Grundstückgewinnsteuer oder den Verkauf Ihrer Immobilie stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

info@aforia.ch
071 411 22 00

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28. Oktober 2025

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