Stockwerkeigentum

Sie beabsichtigen ein grösseres Projekt mit Eigentumswohnungen zu erstellen und suchen den passenden Partner für die Stockwerkeigentumsbegründung sowie die Miteigentumsbegründung der Tiefgarage. Möglicherweise benötigen Sie sogar eine vorgängige Grundstücksaufteilung mit der Regelung von Rechten und Pflichten zwischen den Grundstücken?

Dann sind Sie bei uns richtig. Wir haben für diverse Projekte in der Region diese punktuelle und spezifische Aufgabe zur besten Zufriedenheit und mit attraktiven Pauschalangeboten durchgeführt.

Sie besitzen ein Grundstück und wollen ein Mehrfamilienhaus mit einer gemeinsamen Tiefgarage bauen? Rechtlich äusserst sinnvoll ist eine vorherige Grundstückaufteilung. Dies erfolgt durch sogenannte Grenzbereinigungen und die Regelung der Rechte und Pflichten zwischen den jeweiligen Grundstücken.

Ein Mehrfamilienhaus wird in einzelne, rechtliche Anteile aufgeteilt sodass die einzelnen Anteile grundbuchrechtlich verkauft werden können.

Hierbei handelt es sich beispielsweise um eine Tiefgarage, welche in einzelne Miteigentumsanteile aufgeteilt werden muss, um diese einzeln veräussern zu können 

Bei einer Grundstücksaufteilung respektive nachbarschaftlichen Abmachungen ist es wichtig diese privatrechtlichen Verpflichtungen in Dienstbarkeiten festzuhalten und Rechte und Pflichten zwischen den Grundstücken im Grundbuch zu erfassen.

Unser Erklärvideo

In diesem Video erhalten Sie einen prägnanten Überblick über unsere Dienstleistung Stockwerkeigentum. Wir erklären Ihnen, wie der ganze Prozess abläuft und wie wir Sie dabei tatkräftig unterstützen, damit Sie keinerlei Sorgen haben.

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Ihr Ansprechpartner

Adrian Frei

Adrian Frei

Geschäftsführer und Immobilienberater

M.A. HSG | Immobilienbewerter mit eidg. FA

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