Aus der Parzelle 129 wurde die Parzelle 719 abgetrennt und im gleichen Zug für die gesamte Überbauung die rechtliche Situation zwischen den Grundstücken mittels Dienstbarkeiten geregelt. Mit knapp 10 neuen Dienstbarkeiten konnte so rechtlich eine langjährige klare Grundlage für die künftigen Bewohner gelegt werden.
Im Anschluss wurden zwei Stockwerkeigentumsbegründungen und eine Miteigentumsbegründung für die Tiefgarage umgesetzt, sodass alle Wohnungen und Tiefgaragenplätze verkauft werden können.
Wir bedanken uns für den anspruchsvollen Auftrag und freuen uns über weitere Grenzbereinigungen, Dienstbarkeits- und STWE / ME – Begründungen.
Bereich
Stockwerkeigentum
Standort
Horn
Kontakt
AFORIA Immobilien AG
Im Schloss Horn
Seestrasse 27
9326 Horn
Schweiz
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Rechtliches
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